Die Fristen für die Kennzeichnung von Schuhrückständen wurden bis zum 15. Juni 2021 verlängert. Diejenigen Schuhmarktteilnehmer, die es nicht geschafft haben, nicht gekennzeichnete Schuhreste vor dem 1. Juli 2020 zu verkaufen, können sie jetzt vor dem 1. Juni 2021 markieren und bis zum 15. Juni 2021 in Umlauf bringen.
Durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 560 vom 8. April 2021 wurden neue Vorschriften zur Verlängerung des Zeitraums der Kennzeichnung und Einführung von Schuhrückständen in Umlauf gebracht.
Nach diesem Beschluss haben Teilnehmer am Umsatz von Schuhen das Recht, Schuhe, die sich in ihrem Besitz befinden, verwendet und ab dem 1. Juli 2020 entsorgt werden (Schuhe verbleiben), mit Identifikationsmitteln für den späteren Verkauf zu kennzeichnen und in den Umsatz einzutragen spätestens am 15. Juni 2021.
Für den Fall, dass ein Teilnehmer am Umsatz von Schuhen nicht innerhalb der angegebenen Frist Informationen über die Einführung von Schuhrückständen in das Überwachungsinformationssystem übermittelt, werden die Kennzeichnungscodes für diese Waren gelöscht.
Zur Erinnerung: Der Groß- und Einzelhandel mit nicht gekennzeichneten Schuhen in Russland ist ab dem 1. Juli 2020 verboten. Bisher sind mehr als 82 Teilnehmer am Umsatz von Schuhen im Kennzeichnungssystem "Honest Mark" registriert. Es wurden mehr als 2,3 Milliarden Markierungscodes ausgegeben.
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