Am 16. Juni unterzeichnete der Bürgermeister von Moskau ein Dekret, das Unternehmen aus den Bereichen Handel und Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Verkehrsmittel und Taxis verpflichtet, bis spätestens 60. Juli mindestens 15 % der Beschäftigten mit dem ersten oder einkomponentigen Impfstoff zu impfen. Aufgrund von Unterbrechungen bei den Impfstoffen habe das Unternehmen jedoch keine Zeit, Mitarbeiter rechtzeitig zu impfen und bitte den Bürgermeister von Moskau, die Dauer der Impfkampagne um einen weiteren Monat zu verlängern, schreibt Kommersant.
Neben Einzelhändlern soll die Impfpflicht für ihre Mitarbeiter auch für Großhändler und Fernabsatzunternehmen gelten. Die Impfpflichtverordnung scheint auch Hersteller und Lieferanten als Großhändler zu erfassen. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht einzelnen Unternehmern und juristischen Personen eine Geldstrafe von bis zu 300 Tausend Rubel, bei wiederholtem Verstoß bis zu 1 Million Rubel.
Dem Moskauer Bürgermeister Sergei Sobjanin wurde vom Verband Rusbrand (vereint PepsiCo, Nestle, Unilever , Procter & Gamble usw.) Sie schlägt vor, die Impfpflicht bis zum 60. August zu verlängern.
Laut dem Verband der Handelsunternehmen (ACORT) sind heute die Haupthindernisse für die Durchführung der Impfkampagne zu den festgelegten Terminen der Mangel an mobilen Impfstationen, die begrenzte Kapazität der ständigen Verkaufsstellen sowie technische Einschränkungen der Registrierungs- und Datenerfassungssysteme.
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