Es wurden Änderungen zu Artikel 14,5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten genehmigt, die das Verfahren zur Befreiung von Geldbußen bei Verstößen gegen die CCP vereinfachen. Das entsprechende Gesetz vom 20.07.2020. Juli 240 Nr. XNUMX-FZ ist auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen veröffentlicht.
Bisher wurde in der Anmerkung zu diesem Artikel des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgelegt, dass eine Person, die der Steuerbehörde freiwillig die Nichtnutzung von CCP oder einen Verstoß bei der Registrierung oder Beantragung von CCP gemeldet hat, von einer Geldbuße befreit werden kann, wenn sie am Zum Zeitpunkt des Antragseingangs lagen der Steuerbehörde die entsprechenden Informationen nicht vor. Gleichzeitig müssen die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Informationen und Unterlagen ausreichen, um das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit feststellen und beheben zu können.
Demnach musste der Steuerpflichtige für jeden Verstoßfall gesonderte Unterlagen einreichen.
Aus dem Hinweis in Artikel 14,5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt sich nun nach den beschlossenen Änderungen, dass für die Befreiung von der Geldbuße die Vorlage einer Korrekturquittung ausreicht.
Der angegebene Zusatz ermöglicht es dem Steuerzahler, der den Verstoß begangen hat, an seiner Online-Kasse einen Berichtigungsbeleg zu erstellen und automatisch zu senden, der von den Steuerbehörden als Mitteilung über den Verstoß gewertet wird, sowie als Dokument, das die Berichtigung bestätigt der Fehler.
Die neuen Regeln treten am 31. Juli 2020 in Kraft.
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