Der Fall der drei Streifen
18.10.2012 3465

Der Fall der drei Streifen

Adidas verklagte Perekrestok auf 70 Rubel

Das Moskauer Schiedsgericht verbot dem Handelshaus Perekrestok den Verkauf von Waren mit Bezeichnungen, die der Marke Adidas in Form von drei schrägen Streifen zum Verwechseln ähnlich sind.

Mehr als 70 Rubel wurden von Perekrestok als Entschädigung für die Verletzung des Markenrechts von Adidas zurückgefordert.

Kläger in diesem Fall waren die Adidas AG (Adidas AG ist die Muttergesellschaft des deutschen Adidas-Konzerns) sowie das niederländische Unternehmen Adidas International Marketing B.V. (Adidas International Marketing B.V.). Beide sind Inhaber von drei Adidas-Marken, die beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum eingetragen sind

Sie verlangten vom Einkaufszentrum Perekrestok 1 Rubel für den Verkauf von Schuhen, die wie die Waren eines bekannten Sportunternehmens mit drei Streifen gekennzeichnet waren. Die Höhe der Klage umfasste Strafen in Höhe von 127 Rubel für die illegale Verwendung einer Marke in einer Werbung für ein Adidas-ähnliches Produkt. Es wurde in einer kostenlosen Zeitung platziert, die in den Hypermärkten der Kette verteilt wurde.

Damit gab das Gericht der Klage der Kläger teilweise statt. Der Tenor des Beschlusses wurde bekannt gegeben. Den Motivationsteil erhalten die Parteien am 19. Oktober. Die Anwälte der Unternehmen lehnten es ab, sich zum Ausgang des Falles und ihren nächsten Schritten zu äußern.

Laut Anna Kakurnikova, einer Vertreterin von Adidas vor Gericht, ist die Bezeichnung auf den im Einkaufszentrum Perekrestok verkauften Schuhen „den Marken von Adidas zum Verwechseln ähnlich und nahezu identisch“. Der Anwalt sagte, dass Vertreter der Firma Adidas in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt sechs Paar Herren-, Jugend- und Kinderschuhe mit ähnlichen Symbolen wie die Marke Adidas in einem der Perekrestok-Hypermärkte – Karusel – mit mehreren schrägen vertikalen Streifen gekauft hätten die im Kontrast zur Hauptfarbe des Produkts steht. Ihren Angaben zufolge reichte Adidas nach dem Kauf der ersten drei Paar Schuhe im Jahr 2011 eine Beschwerde beim Handelshaus Perekretok ein, das ihr eine Antwort schickte, dass die Schuhe nicht mehr verkauft würden. Später wurde jedoch bei zwei weiteren solchen „Test“-Käufen der Verkauf ähnlicher Waren aufgedeckt.

Der Vertreter des Handelshauses „Perekryostok“ erkannte die Klage vor Gericht nicht an. Sie wies insbesondere darauf hin, dass die Beklagte keine Schuhe herstelle und darauf keine der Adidas-Marke ähnlichen Symbole anbringe. Darüber hinaus wurden Schuhe zu einem drei- bis viermal günstigeren Preis als die Waren eines namhaften Sportherstellers verkauft. „Das allein schließt eine Irreführung des Verbrauchers aus“, sagte sie. Darüber schreibt bfm.ru.

Adidas verklagte Perekrestok auf 70 Rubel. Das Moskauer Schiedsgericht verbot dem Handelshaus Perekrestok den Verkauf von Waren mit Bezeichnungen, die der Marke des Unternehmens zum Verwechseln ähnlich sind ...
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