Das Moskauer Schiedsgericht untersagte der Alba Corporation, einem Hersteller und Verkäufer von Schuhen (sie verkauft Produkte über das Alba-Netzwerk), die Verwendung der Marke Adidas AG - „drei Streifen“. RIA Novosti berichtet.
Somit hat das Gericht die Adidas-Klage teilweise erfüllt, in der darauf bestanden wurde, dass die Alba Corporation LLC nicht berechtigt war, die von der deutschen Muttergesellschaft eingetragene Marke in Bezug auf Schuhe für Sport- und Outdoor-Aktivitäten zu verwenden. Vertreter von Adidas stellten außerdem fest, dass das Zeichen in Russland seit 1978 bekannt ist.
Adidas forderte die Zahlung einer Geldstrafe von 2,5 Millionen Rubel, aber das Gericht entschied, dass Alba Corporation LLC nur 250 Tausend Rubel Entschädigung zahlen sollte. Vor Gericht stellten Vertreter der Alba Corporation LLC fest, dass sie nicht gegen die Rechte von Adidas verstießen, da sie das Drei-Streifen-Zeichen für klassische Freizeitschuhe, insbesondere für Ballettschuhe, verwendeten und Teil der Verzierung waren.
Adidas versuchte im April letzten Jahres, die Nutzung der „drei Fahrspuren“ durch ein russisches Unternehmen zu verbieten, doch dann wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass es keine Ähnlichkeit mit dem Grad der Verwechslung zwischen der Marke Adidas und der Bezeichnung LLC Alba Corporation gibt. Die gerichtliche Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. Im September 2010 hat das Bundesschiedsgericht des Moskauer Bezirks Adidas jedoch zu einer neuen Anhörung verklagt. Adidas wurde in 1924 gegründet und patentierte die „drei Streifen“ in 1949. Drei Streifen werden auch in Adidas-Logos verwendet.
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