Ab September werden EurAsEC-Waren mit einem einzigen Zeichen gekennzeichnet
16.08.2011 4497

Ab September werden EurAsEC-Waren mit einem einzigen Zeichen gekennzeichnet

Am 2. August veröffentlichte die Kommission der Zollunion eine Entscheidung "Über ein einziges Zeichen der Produktzirkulation auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion". Die Entscheidung tritt am 2. September 2011 in Kraft.
 
Das einheitliche Warenzirkulationszeichen auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wurde im Einklang mit internationalen Übereinkünften entwickelt. Hersteller (Lieferanten) von Produkten können sie mit einem einzigen Zeichen kennzeichnen, wenn sie alle Verfahren zur Bewertung (Bestätigung) der Konformität bestanden haben, die in den technischen Vorschriften des TS in einem der Länder des TS festgelegt sind. Dies muss durch die für diese Bewertungsformen vorgelegten Unterlagen bestätigt werden.

Das Bild eines einzelnen Zeichens ist eine Kombination aus drei stilisierten Buchstaben "E", "A" und "C". Sie stehen für Eurasian Conformity. Die Größe einer einzelnen Marke wird vom Hersteller festgelegt, der das Nutzungsrecht erhalten hat. Darüber hinaus sollte die Zeichengröße nicht weniger als 5 mm betragen. Ein einzelnes Zeichen kann auf jede Weise erstellt werden, die während der gesamten Lebensdauer des Produkts ein klares und klares Bild liefert.
 
Es gibt mehrere Regeln für die Verwendung eines einzelnen Zeichens. Das Zeichen ist auf jeder Produkteinheit, Verpackung und Begleitdokumentation anzubringen. Das Bild sollte einfarbig sein und sich von der Farbe der Oberfläche abheben, auf die es aufgetragen wird. Der Einsatzort sollte in der technischen Vorschrift des Fahrzeugs selbst festgelegt sein. Nach den Materialien der Website "Customs.ru".

Am 2. August veröffentlichte die Kommission der Zollunion eine Entscheidung: „Über ein einziges Zeichen der Produktzirkulation auf dem Markt der Mitgliedstaaten des Zolls ...
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