Die Entscheidung besagte, dass im März 2012 der Bundesdienst für geistiges Eigentum Christian Louboutin den rechtlichen Schutz verweigerte, da die Marke Farbe ist, für die Sohle von Damenschuhen konzipiert ist und keine Unterscheidungsfähigkeit besitzt. Rospatent entschied, dass jede Farbe oder Farbkombination in Schuhen von verschiedenen Herstellern frei verwendet werden sollte.
Das französische Unternehmen stimmte der Entscheidung von Rospatent nicht zu und legte im September Widerspruch ein. Der Beschwerdeführer gab an, dass er nicht das ausschließliche Recht beanspruchte, Rot als solches für Schuhe zu verwenden, sondern die besondere rote Farbe der Sohlen von Damenschuhen schützte.
In seiner Ansprache stellte Christian Louboutin fest, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Umsatz und Markenbekanntheit gibt. Zum Beispiel haben Jaguar-, Ferrari-, Louis Vuitton-Designerprodukte und renommierte Uhrenmarken nicht viele Verbraucher in Russland, aber es kann nicht behauptet werden, dass die Bevölkerung des Landes nichts davon weiß.
Infolgedessen hat die Kammer für Patentstreitigkeiten zwingende Gründe für den Einspruch festgestellt. Die Kammer stellte außerdem fest, dass die rote Farbe der Sohle keine andere Funktion als das Designelement erfüllt und die Festlegung der Nutzungsrechte eines Herstellers die Rechte anderer Hersteller von Damenschuhen nicht beeinträchtigt.
Zuvor war die rote Sohle in den USA, Großbritannien, den Benelux-Ländern, Australien, Frankreich, Norwegen und Mexiko als Marke anerkannt. Basierend auf Materialien von sostav.ru.
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