Die Moskauer Behörden genehmigten die zulässigen Arten von Informationswerbestrukturen, die auf dem Territorium der Stadt sowie an den Fassaden ihrer Gebäude angebracht sind.
Das Verbot umfasste die Platzierung von Schildern über der Linie des zweiten Stockwerks, auf den Dächern von Gebäuden, die Blockierung von Fenstern und Türen, auf Balkonen und Balkonen, auf Säulen, Pilastern, Ornamenten und Stuckleisten von Fassaden. Schilder dürfen Straßennamen und Hausnummern nicht überlappen, und Auslegerschilder dürfen nicht weniger als 10 Meter voneinander entfernt sein.
Verboten waren auch Schilder, bei denen der Text senkrecht steht, Schilder, deren Text und Bild auf die Oberfläche der Fassade aufgebracht sind.
Schilder an den Außenflächen von Gebäuden, Bauwerken und Bauwerken, die sich auf dem Gebiet Moskaus innerhalb der Außengrenzen des Gartenrings befinden, müssen bis zum 1. Mai 2014 in Übereinstimmung mit den Anforderungen gebracht werden. Innerhalb der Außengrenzen des Dritten Transportrings - bis 1. Januar 2015. Schilder, die sich in einem anderen Gebiet der Hauptstadt befinden - bis zum 1. Juli 2016.
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