Ab dem 1. Juli 2015 werden in Moskau, St. Petersburg und Sewastopol Handelsgebühren eingeführt. Sie werden ab Einkaufsmöglichkeiten in 15 Kategorien erhoben. Instationäre Einrichtungen außerhalb der Moskauer Ringstraße müssen vierteljährlich 28,35 Tausend Rubel zahlen. Gegenstände innerhalb der Moskauer Ringstraße - 40,5 Tausend Rubel. Und diejenigen im Zentralverwaltungsbezirk - 81 Rubel. Unternehmer und Geschäftsleute, die im Einzelhandel tätig sind, müssen nun 40,5 Tausend Rubel zahlen. Vierteljährlich.
Objekte des stationären Handels mit einer Fläche von bis zu 50 qm. M, - Einzelgeschäfte, in Wohngebäude eingebaute Objekte, Pavillongeschäfte in Einkaufszentren, Lagerhäuser, Ausstellungsräume, zahlen 21, 30 oder 60 Rubel. je nach Standort. Jeder zusätzliche Meter des Unternehmens kostet 50 Rubel.
Umsatzsteuervergünstigungen gelten für agroindustrielle Cluster, den Handel mit Kinos, Theatern und Museen, wenn die Einnahmen aus dem Ticketverkauf mindestens 50 % betragen. Es werden keine Handelsgebühren erhoben.
In Moskau müssen Unternehmen ab dem 15. Juli Handelsgebühren zahlen. Die erste Zahlung an Unternehmen muss spätestens am 26. Oktober erfolgen.
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