Am 1. September traten in Russland Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, wonach geschlossene und offene Aktiengesellschaften (CJSC und OJSC) sowie Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung (ALCs) ihre Tätigkeit einstellen. Anstelle der üblichen Gesellschaftsformen werden „öffentliche“ und „nichtöffentliche“ Firmen entstehen. Öffentliche juristische Personen (im Gegensatz zu „nichtöffentlichen“) können ihre Wertpapiere frei handeln. Eine Aktiengesellschaft, deren Satzung und Firmenname darauf hinweisen, dass sie öffentlich ist, unterliegt den Vorschriften für Aktiengesellschaften. Alle anderen Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLC) werden nun nicht-börsennotierte Unternehmen sein. Beruhigend ist, dass der Staat keine dringende Neuregistrierung von Unternehmen verlangt und keine staatlichen Gebühren für die Anpassung der Dokumente an die neuen Standards erhoben werden.
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