Teilnehmer am Schuhmarkt müssen dem Honest SIGN-Kennzeichnungssystem bis zum 1. August 2020 detaillierte Informationen über die Guthaben von Schuhen vorlegen, die vor dem 1. Juli 2020 gekennzeichnet, aber nicht verkauft wurden. Solche Schuhe können nach dem 1. August im legalen Verkehr sein “, erinnert sich der Kennzeichnungsbetreiber des Zentrums für die Entwicklung fortschrittlicher Technologien (CRPT).
Laut der Pressemitteilung des MDCT werden diese Schuhe für den Fall, dass das Unternehmen nicht in Umlauf kam oder bis zum 1. August nicht über die Überreste seiner gekennzeichneten Produkte informiert wurde, in Zukunft als illegal angesehen, und Informationen über Versuche, sie zu übergeben oder zu verkaufen, werden an die Kontrolle weitergeleitet. Aufsichtsbehörden. Es wird auch die Situation ausgeschlossen, in der eine juristische Person Codes im System erhalten hat und Schuhe mit diesen Codes von einer anderen juristischen Person in Umlauf gebracht werden.
Versuche, Markierungscodes illegal zu verwenden, werden bei geplanten und außerplanmäßigen Inspektionen durch Kontroll- und Aufsichtsbehörden oder das Markierungssystem selbst beim ersten Scan sofort erkannt - an der Kasse des Geschäfts, im Großhandelslink, von Verbrauchern, die die mobile Anwendung Honest ZNAK verwenden. Alle Informationen über Verstöße gegen das System und den Antrag werden unverzüglich an die Kontroll- und Aufsichtsbehörden weitergeleitet, die es ermöglichen, die Teilnehmer am Umsatz, die ihre Aktivitäten illegal ausführen, mit maximaler Genauigkeit zu bestimmen.
„Dies geschieht, um Situationen auszuschließen, in denen Teilnehmer am Umsatz kostenlose Kennzeichnungscodes für Rückstände erhalten könnten, um diese in Zukunft für mehrere Jahre zu verwenden und zu versuchen, illegale Produkte in Umlauf zu bringen und zu verkaufen“, stellt der Direktor der allgemeinen Geschäftsabteilung fest. Analyse von CRPT Vera Volkova.
Artikel 58 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 05.07.2019 N 860 (geändert am 14.05.2020) „Über die Genehmigung der Regeln zur Kennzeichnung von Schuhprodukten durch Identifizierung und die Besonderheiten der Einführung des staatlichen Informationssystems zur Überwachung des Warenverkehrs“ lautet: „Teilnehmer am Umsatz von Schuhwaren müssen dem Betreiber Informationen zur Verfügung stellen Informationen zu Überwachungssystemen für jede Schuheinheit aus Schuhen, die zum Zeitpunkt der obligatorischen Kennzeichnung nicht verkauft wurden (mit Ausnahme von Informationen zu Schuhbilanzen, die von Personen erhalten wurden, die während des Provisionshandels nicht als Einzelunternehmer registriert waren); bis 1. August 2020. "
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