Die Tochter der ersten Kosmonautin, Elena Gagarina, erreichte, dass dem Einkaufs- und Unterhaltungszentrum Gagarinsky der Name entzogen wurde. Wir erinnern daran, dass die umstrittene Marke 2011 von Rospatent auf Antrag von Gagarinsky SEC LLC, dem Manager des gleichnamigen Einkaufszentrums in Moskau, registriert wurde. Elena Gagarina legte beim Amt Einspruch ein und verwies darauf, dass Bezeichnungen, die mit dem Namen, Pseudonym oder einer davon abgeleiteten Bezeichnung einer in Russland bekannten Person identisch seien, nicht ohne Zustimmung dieser Person oder ihres Erben als Marke eingetragen werden könnten.
Rospatent wies Gagarinas Einwände zurück, woraufhin Elena Klage einreichte. Die erste Instanz des Gerichts für geistige Eigentumsrechte (IPC) gab der Klage im Oktober statt und stützte sich dabei auf die Ergebnisse der Untersuchung, die herausfinden sollte, wie Verbraucher das Wortelement „Gagarinsky“ im Namen des Einkaufszentrums wahrnehmen. Das Präsidium (SIP) ließ die Entscheidung der ersten Instanz des Gerichts zur Klage der Tochter der ersten Kosmonautin Elena Gagarina unverändert.
Damit erkannte das Gericht die Berechtigung der Einwände von Elena Gagarina und die Ungültigkeit der Entscheidung von Rospatent an.
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