Die Eurasische Wirtschaftskommission hat die Einfuhrzölle für bestimmte Arten von Schuhen gesenkt. Das Gesetz tritt am 1. September in Kraft. Die Zugeständnisse gelten zwar für seltene Warengruppen und vor allem für Spezialschuhe. Beispielsweise beträgt die Einfuhrrate für Schuhe mit einer Metallkappe aus Metall (dies sind Spezialschuhe zum zuverlässigen Schutz der Füße von Arbeitern der Schwerindustrie) 7,5% der Kosten zuzüglich 0,55 Euro pro Paar anstelle der derzeitigen 10%, jedoch nicht weniger als 1 Euro pro Paar. Gleichzeitig wurden die Zollsätze für Schuhe mit Obermaterial aus Gummi und Kunststoff, für Skischuhe, Hallenschuhe, Schuhe mit Absätzen von mehr als 3 cm usw. gesenkt. Zwar sind die neuen Sätze für letztere nicht spezifiziert.
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