Die Eurasische Wirtschaftskommission hat die Einfuhrzölle auf bestimmte Arten von Schuhen gesenkt. Das Gesetz tritt am 1. September in Kraft. Zwar gelten Vergünstigungen für seltene Warengruppen und vor allem für Spezialschuhe. Beispielsweise beträgt der Zollsatz für die Einfuhr von Schuhen mit einer schützenden Metallkappe (das sind Spezialschuhe zum zuverlässigen Schutz der Füße von Schwerindustriearbeitern) 7,5 % der Kosten plus 0,55 Euro pro Paar statt derzeit 10 %. , jedoch nicht weniger als 1 Euro pro Paar. Gleichzeitig wurden die Zollsätze für Schuhe mit Obermaterial aus Gummi und Kunststoff, für Skischuhe, Hallenschuhe, Schuhe mit einem Absatz von mehr als 3 cm usw. gesenkt. Für letztere sind zwar keine neuen Sätze festgelegt.
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