Nach den Ergebnissen der letztjährigen Inspektionen haben Mitarbeiter der „Zentralen Jekaterinburger Abteilung von Rospotrebnadzor für die Region Swerdlowsk“ im Vergleich zu 2010 doppelt so viele Verstöße durch Einzelhandelsgeschäftsinhaber aufgedeckt.
Zu den häufigsten Verstößen zählen das Vorhandensein minderwertiger Produkte in den Handelsräumen und die Nichteinhaltung der Verkaufsregeln, insbesondere der Verkauf von Schuhen ohne Kennzeichnung, das Fehlen oder die Fälschung von Zertifikaten, die die Sicherheit von Produkten bestätigen, und andere.
Nach Angaben einer anderen Behörde – „Uralcertificat“ – sind folgende Gruppen von Kinderschuhen deklarationspflichtig: Stiefel, Stiefel, Halbstiefel, Stiefel, Halbschuhe, Schuhe, Sandalen und andere Yuft-Arten, Chromleder, Textil, synthetische und künstliche Materialien, Gummi, Gummi-Textil, kombiniert. Produkte der Leichtindustrie, die den Anforderungen des Technischen Regelwerks (TR) entsprechen und das Konformitätsbewertungsverfahren bestanden haben, müssen mit einem einzigen Zeichen der Produktzirkulation auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion (CU) gekennzeichnet sein. EAC – ein einziges Zeichen der Produktzirkulation auf dem Markt der CU-Mitgliedsstaaten kann auf der Verpackung, Beilage, Etikett oder in den dem Produkt beigefügten Dokumenten angebracht werden.
Heute wurde eine einheitliche Form eines Zertifikats und einer Konformitätserklärung mit den Anforderungen der TR CU „Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie“ entwickelt, die am 1. Juli 2012 in Kraft trat. Dokumente zur Beurteilung (Bestätigung) der Einhaltung der zwingenden Anforderungen der Rechtsakte der Zollunion, die vor diesem Tag ausgestellt oder angenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, spätestens jedoch bis zum 1. Juli 2014. Darüber hinaus ist es ab dem Datum der Verabschiedung des neuen TR nicht mehr zulässig, ähnliche Dokumente gemäß den zuvor festgelegten Vorschriften auszustellen, was bedeutet, dass die Eigentümer von Einzelhandelsgeschäften vorsichtiger sein müssen. Darüber hinaus ist bis zum 1. Juli 2014 die Herstellung und Inverkehrbringung von Produkten gemäß den zwingenden Anforderungen zulässig, die zuvor durch die Rechtsakte der Zollunion oder die Gesetzgebung eines Mitgliedsstaats der Zollunion festgelegt wurden, wenn Dokumente zur Bewertung der Bestätigung der Produktkonformität mit den festgelegten zwingenden Anforderungen vorliegen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der TR ausgestellt oder akzeptiert wurden. Die angegebenen Produkte sind mit einem nationalen Konformitätszeichen (Kennzeichen für den Verkehr auf dem Markt) gemäß der Gesetzgebung eines Mitgliedsstaats der Zollunion oder der Entscheidung der Kommission Nr. 20 vom 2010. September 386 gekennzeichnet. Die Kennzeichnung solcher Produkte mit dem EAC-Zeichen ist nicht zulässig.
Bis zum 1. Januar 2013 ist es erlaubt, auf dem Gebiet der Zollunion Produkte herzustellen und in Verkehr zu bringen, die bis zum Inkrafttreten der TR keiner obligatorischen Konformitätsbewertung (Bestätigung) gemäß den Rechtsakten unterlagen, ohne Dokumente zur obligatorischen Konformitätsbewertung (Bestätigung) und ohne Kennzeichnung mit einem nationalen Konformitätszeichen (Markierung der Markteinführung). Die staatliche Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion erfolgt durch Rospotrebnadzor. Alle diese Anforderungen wurden von Vertretern relevanter Organisationen während des Runden Tisches auf der Shoes Star-Ausstellung geäußert, die vom 30. August bis 1. September 2013 in Jekaterinburg stattfand.
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