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Die Regierung der Russischen Föderation wird den Bestellpreis in Online-Shops festlegen
21.04.2014 2448

Die Regierung der Russischen Föderation wird den Bestellpreis in Online-Shops festlegen

Die Staatsduma verabschiedete in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der es der russischen Regierung ermöglicht, die Normen für den zollfreien Import von Waren, die von Bürgern in Online-Shops bestellt wurden, nach Russland schnell zu ändern.

Der Gesetzesentwurf gibt der Regierung das Recht, Normen für die zollfreie Einfuhr von Waren zum persönlichen Verbrauch festzulegen, die per internationaler Post weitergeleitet und auch von Beförderern an Einzelpersonen geliefert werden. Auf diese Weise kann die Regierung zusätzliche Beschränkungen für die Einfuhr solcher Waren festlegen.

Der stellvertretende Finanzminister der Russischen Föderation, Sergej Schatalow, stellte den Gesetzentwurf vor und erinnerte daran, dass das Verfahren für die Befreiung von Zöllen und anderen Zollzahlungen für per Post aus dem Ausland gelieferte Waren im Rahmen der Zollunion durch ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland geregelt wird.

Dementsprechend ist die Post- oder Expresszustellung von den Zollzahlungen befreit, wenn die Gesamtkosten der innerhalb eines Monats gelieferten Waren 1 Tausend Euro nicht überschreiten und das Gesamtgewicht während des Monats 31 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieser Schwellenwerte wird ein Zoll von 30% des Zollwertes der Waren erhoben.

"Keiner der drei Staaten hat es geschafft, eine Verwaltung so einzurichten, dass sowohl die Preis- als auch die Gewichtsparameter der gelieferten Waren in Bezug auf jeden Empfänger dieser Waren verfolgt werden. Daher wird davon ausgegangen, dass in Zukunft Änderungen an der Vereinbarung zwischen den drei Staaten vorgenommen werden", sagte der stellvertretende Minister. ...

Die Staatsduma verabschiedete in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der es der Regierung der Russischen Föderation ermöglicht, die Normen für die zollfreie Einfuhr von Waren, die von Bürgern in ...
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