Die Schwelle zum zollfreien Einkaufen bleibt unverändert
11.02.2015 4321

Die Schwelle zum zollfreien Einkaufen bleibt unverändert

Die Lösung der Frage der Senkung der Schwelle für zollfreie Einkäufe für Russen in ausländischen Online-Shops wurde auf 2016 verschoben, wenn der EAWU-Zollkodex in Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben in den EWG-Mitgliedsländern die zollfreien Einkaufsnormen in Kraft.

Seit Anfang 2010 gelten in Russland Zollbestimmungen, nach denen beim Empfänger von Paketen Zoll erhoben wird, wenn die Ware mehr als 1 Euro kostet oder mehr als 31 kg wiegt. Bei Überschreitung der Gewichts- oder Preisnorm beträgt der Zollsatz 30 % (mindestens jedoch 4 Euro pro 1 kg). Bei Käufen über diesem Betrag wird ein Zollsatz von 30 % erhoben.

Ende 2013 schlug Präsident Wladimir Putin vor, diese Schwelle zu senken und die so erzielten Haushaltseinnahmen für Infrastrukturprojekte im Bereich Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen zu verwenden.

Während der Diskussion über die Präsidialinitiative in der Regierung schlug das Finanzministerium vor, die Schwelle auf 150 Euro zu senken, eine endgültige Entscheidung wurde jedoch nie getroffen. Einige Zeit später schlug das Finanzministerium erneut vor, die Schwelle auf 150 Euro zu senken. Das Ministerium für Industrie und Handel begann jedoch, auf einem anderen Betrag zu bestehen – 500 Euro, und das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung schlug vor, eine Reihe von Waren aus dem Anwendungsbereich dieser Regelung auszuschließen. Schließlich wurden auf dem Portal „Russian Public Initiative“ über 100 Unterschriften gegen die Senkung dieser Schwelle gesammelt, woraufhin die Regierung über die Zweckmäßigkeit einer Überarbeitung der aktuellen Normen des zollfreien Online-Handels nachdachte.

Ende 2014 begann Wladimir Putin darüber zu sprechen, dass die „Besteuerung des Internethandels“ dem Niveau anderer Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion – also Weißrussland und Kasachstan – entsprechen sollte. Andernfalls würden bei einem anderen Steuerniveau „alle Geschäfte in diese Länder verlagert.“ Anscheinend meinte der Präsident damals nicht die Besteuerung, sondern nur die Höhe der zollfreien Einkäufe. In Kasachstan wie in Russland beträgt die Norm für den zollfreien Einkauf in Online-Shops 1 Euro, während sie in Weißrussland nur 200 Euro beträgt.

Die Teilnehmer am Online-Handelsmarkt glauben jedoch, dass unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen die Zweckmäßigkeit einer Reduzierung der Normen für zollfreie Einkäufe aufgrund eines Rückgangs des Einkaufsvolumens in ausländischen Online-Shops aufgrund der Abwertung des Rubels verschwunden ist.

Die Lösung der Frage der Senkung der Schwelle für zollfreie Einkäufe für Russen in ausländischen Online-Shops wurde auf 2016 verschoben, wenn der EAWU-Zollkodex in Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt in…
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