Das Kartellrecht rät von Wortmanns Beteiligung an Salamander ab
27.05.2011 4257

Das Kartellrecht rät von Wortmanns Beteiligung an Salamander ab

Nach Angaben der Pressedienste führender Schuhhersteller in Europa, Unternehmen ara aus Langenfeld (Deutschland) und Wortmann aus Detmold (Deutschland), geplante Gründung eines Joint Ventures mit dem Unternehmen Salamander wird aufgrund wesentlicher rechtlicher Unterschiede im Kartellrecht nicht gehalten. Beide Unternehmen kamen zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen Joint Ventures dieser Stufe den Anforderungen des Wettbewerbsrechts genügen müssen, ein zu großes Hindernis für ein zukünftiges erfolgreiches Geschäft darstellen.

Die Verhandlungen dauern seit mehr als einem Jahr an, in denen Vereinbarungen über alle anderen Punkte getroffen wurden. In letzter Zeit haben sich die kartellrechtlichen Bestimmungen weiter verschärft, was das Unternehmen gezwungen hat, über die Aussetzung des gemeinsamen Projekts zu entscheiden. Unternehmen mit Partnern, die in bestimmten Tätigkeitsbereichen Konkurrenten sind, müssen heute extrem hohe Anforderungen erfüllen. Die kürzlich vom Bundesamt für Kartellstaatsaufsicht getroffenen Entscheidungen haben die geplante Zusammenarbeit vor unlösbare Aufgaben gestellt. Darüber hinaus ist die Bundesanstalt für Kartellaufsicht trotz Vorlage aller Verträge nicht verpflichtet, eine Bewilligung mit Vertrauensschutz zu erteilen. Und da es keinerlei rechtliche Garantien gibt, sind beide Unternehmen der Ansicht, dass sich potenzielle Risiken in diesem Fall kaum einschätzen lassen. Dies führte letztendlich zur Annahme dieser Entscheidung.

Laut den Pressediensten der führenden Schuhhersteller in Europa, ara Unternehmen aus Langenfeld (Deutschland) und Wortmann aus Detmold (Deutschland), ist die geplante Schaffung eines gemeinsamen ...
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