Online-Shops werden keine Daten an spezielle Dienste weitergeben
23.06.2014 3318

Online-Shops werden keine Daten an spezielle Dienste weitergeben

Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation hat den Entwurf eines Regierungsdekrets zur öffentlichen Diskussion veröffentlicht, in dem erläutert wird, welche Internetseitenbesitzer nicht verpflichtet werden, Benutzerinformationen zu speichern, um sie an Geheimdienste weiterzugeben. Außerdem werden solche Websites nicht bei Roskomnadzor registriert, selbst wenn ihr Publikum mehr als 3000 Benutzer pro Tag hat.

Diese Klarstellung war im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket am 1. August dieses Jahres erforderlich. Dieses Dokument verpflichtet alle „Beteiligten an der Verbreitung von Informationen im Internet“ (d. h. allen Internetdiensten), alle Informationen über die Aktionen ihrer Nutzer im Netzwerk sechs Monate lang zu speichern und sie auf Anfrage den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen – ohne a Gerichtsurteil. Darüber hinaus müssen Blogger mit einem Publikum von mehr als 3000 Personen pro Tag Roskomnadzor über ihre Aktivitäten informieren und diese in ein spezielles Register eintragen.

Laut dem vom Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation veröffentlichten Dokument sind Websites über Wissenschaft, Bildung und Kinder sowie Online-Shops nicht zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet.

Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation hat einen Entwurf eines Regierungsdekrets zur öffentlichen Diskussion veröffentlicht, in dem erläutert wird, welche Internet-Website-Besitzer nicht verpflichtet sind, Benutzerinformationen für… zu speichern.
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