Der Föderale Kartelldienst wird bis Ende 2026 keine Bußgelder für Werbung auf Telegram und YouTube verhängen. Foto: FAS
25.03.2026 1749

Der Föderale Kartelldienst wird bis Ende 2026 keine Bußgelder für Werbung auf Telegram und YouTube verhängen.

Der Föderale Kartelldienst (FAS) hat vor einem Verbot von Werbung auf Social-Media-Plattformen gewarnt, deren Zugang in der Russischen Föderation durch eine Entscheidung von Roskomnadzor eingeschränkt ist. Um jedoch sicherzustellen, dass sich Unternehmen an die neuen Regeln anpassen, werden Strafen für Werbung auf Telegram und YouTube erst Ende 2026 verhängt.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Maßnahmen durch Roskomnadzor zur Einschränkung des Zugangs zu den sozialen Plattformen Instagram* und Facebook**, dem Video-Hosting-Dienst YouTube, VPN-Diensten und den Messengern Telegram und WhatsApp*** sieht der Föderale Sicherheitsrat Russlands Anzeichen für einen Verstoß gegen Teil 10.7 des Artikels 5 des Bundesgesetzes „Über Werbung“ bei der Platzierung von Werbung auf diesen Ressourcen.

Die Verantwortung für einen Verstoß gegen die im Bundesgesetz „Über Werbung“ festgelegte Norm liegt gemäß Artikel 38 dieses Gesetzes sowohl beim Werbetreibenden als auch beim Werbeverteiler.

Für Werbung auf Telegram und YouTube gilt bis Ende 2026 eine Übergangsfrist, in der keine Strafen für die Verbreitung von Werbung auf diesen Plattformen verhängt werden.

Der Föderale Kartelldienst (FAS) warnt vor einem Werbeverbot auf Social-Media-Plattformen, deren Zugang in der Russischen Föderation durch eine Entscheidung von Roskomnadzor eingeschränkt ist. Um sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen, …
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