Birkenstock bekämpft Produktfälschungen in Indien
07.07.2025 2468

Birkenstock bekämpft Produktfälschungen in Indien

Im Mai reichte der deutsche Schuhhersteller Birkenstock vor dem Obersten Gericht Delhis eine Patentverletzungsklage gegen vier Schuhhändler, vier Fabriken und zwei nicht genannte Einzelpersonen ein, berichtete Reuters.

Der Beschwerde zufolge wurden in ländlichen Gebieten des Touristenzentrums Agra und Umgebung gefälschte Versionen der beliebten Sandalen hergestellt, im Inland verkauft und exportiert.

Am 26. Mai erließ der Delhier Richter Saurabh Banerjee eine vertrauliche Verfügung, die letzte Woche auf der Website des Gerichts veröffentlicht wurde. Darin hieß es, zehn örtliche Anwälte seien beauftragt worden, verdächtige Fabriken zu besuchen. Die Beauftragten könnten „die rechtsverletzenden Produkte beschlagnahmen, verpacken und versiegeln“. Die Verfügung enthielt Fotos der mutmaßlich gefälschten Schuhe und Schuhkartons mit dem Markenzeichen der Marke, die von Birkenstock eingereicht wurden.

Laut Reuters wurden Fabriken in Agra, der Heimat des Taj Mahal, und Neu-Delhi, der indischen Hauptstadt, durchsucht. In seinem Urteil vom Mai erklärte Banerjee, er habe Fotos und Muster der mutmaßlichen Fälschungen vor Gericht gesehen und festgestellt, dass es sich offenbar um billige Imitationen von Birkenstock handele. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Verbraucher diese Schuhe nicht vom Original unterscheiden kann. Die Unterschiede sind minimal und mit bloßem Auge nicht erkennbar“, schrieb er. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für den 6. Oktober angesetzt.

Interessanterweise entschied ein deutsches Gericht im Februar, dass Birkenstock-Sandalen keine Kunstwerke seien und daher nicht urheberrechtlich geschützt seien, und wies damit eine Klage des deutschen Unternehmens ab.

In Indien kosten Damenschuhe von Birkenstock im Einzelhandel zwischen 46 und 233 US-Dollar.

Marina Shumilina

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