Einzelhändler werden verpflichtet, Kreditkarten zu akzeptieren
Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, nach dem Händler mit einem Umsatz von mehr als 60 Millionen Rubel pro Jahr verpflichtet werden, elektronische Geräte (POS-Terminals oder deren Äquivalente) zum Lesen von Bankkarten zu installieren. Die Anforderung des Ministeriums kann am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Änderungen wirken sich auf das Bundesgesetz „Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation“ aus. Ziel der Neuerung sei es, „gleiche Verbraucherrechte für diejenigen zu schaffen, die sowohl bar als auch bargeldlos zahlen möchten“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Darüber hinaus hofft das Finanzministerium, den Schattenumschlag, der durch den Bargeldumlauf angeregt wird, zu reduzieren. Nach Angaben des Finanzministeriums beträgt das Volumen des Schattensektors beispielsweise im Online-Handel 70 bis 80 % bei einem Gesamtmarktvolumen von 320 bis 350 Milliarden Rubel.
Unter den Gesetzentwurf fallen alle Handels- und Dienstleistungsorganisationen sowie Online-Shops mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Das heißt, POS-Terminals müssen von Einzelhändlern installiert werden, deren Tagesumsatz mehr als 164 Rubel beträgt. Zum Vergleich: Der Tagesumsatz der Einzelhandelskette Magnit beträgt laut arendator.ru etwa 917 Millionen Rubel.
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