Einzelhändler müssen Bankkarten akzeptieren
Das Finanzministerium hat eine Gesetzesvorlage veröffentlicht, wonach Einzelhändler mit einem Umsatz von mehr als 60 Millionen Rubel pro Jahr elektronische Geräte (POS-Terminals oder deren Analoga) zum Lesen von Bankkarten installieren müssen. Die Anforderung des Ministeriums kann am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Änderungen werden sich auf das Bundesgesetz "Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation" auswirken. Der Zweck der Innovation besteht darin, „gleiche Verbraucherrechte für diejenigen zu gewährleisten, die lieber sowohl bar als auch bar bezahlen möchten“, heißt es in der Begründung der Rechnung.
Darüber hinaus hofft das Finanzministerium, den Schattenumsatz zu reduzieren, der durch den Bargeldumlauf stimuliert wird. Nach Angaben des Finanzministeriums liegt das Volumen des Schattensektors beispielsweise im Internethandel zwischen 70% und 80% bei einem Gesamtmarktvolumen von 320 bis 350 Milliarden Rubel.
Alle Handels- und Dienstleistungsorganisationen sowie Online-Shops mit Ausnahme von Kleinstunternehmen fallen unter die Rechnung. Das heißt, POS-Terminals müssen von Einzelhändlern installiert werden, deren Tagesumsatz mehr als 164 Rubel beträgt. Zum Vergleich: Der tägliche Umsatz der Magnit-Einzelhandelskette liegt laut arendator.ru bei 917 Millionen Rubel.
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