Das Schiedsgericht bestätigte die Entscheidung, Schulden in Höhe von 327,9 Tausend US-Dollar für die Miete der Räumlichkeiten auf Klage von Adidas einzutreiben.
Daher lehnte das Gericht es ab, der Berufung des Unternehmens Adidas gegen die Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts vom 24. Oktober 2014 stattzugeben.
In der Klage wird behauptet, dass Bellgate Constructions Limited, eine Aktiengesellschaft, zuvor eine Vereinbarung mit Adidas über die Nutzung einer 234,1 Quadratmeter großen Fläche in einem multifunktionalen Einkaufs- und Unterhaltungszentrum durch den Beklagten abgeschlossen hatte. Die Beklagte habe in den Räumlichkeiten ein Adidas Originals-Einzelhandelsgeschäft eingerichtet, hieß es in der Urteilsbegründung.
Allerdings kam das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Miete nicht nach, was Anlass zur Klageerhebung gab. In der Entscheidung heißt es, dass Adidas im streitigen Zeitraum keine Beweise für die Zahlung der in der Vereinbarung mit der Klägerin vorgesehenen Zahlungen erbracht habe.
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